42 BImSchV

Bei manchen Dingen im Leben ist es so, dass man den Begriff vernimmt aber in keiner Weise versteht, worum es sich dabei eigentlich handelt. So verhält es sich etwas mit dem Terminus 42 BImSchV. Dies klingt für den normalen Bürger eher nach einer Chiffrierung, die einen kryptischen Geheimcode verschlüsselt. Doch was sich wirklich dahinter verbirgt, hat nicht mit Rätseln und Geheimnissen zu tun, sondern ist ganz einfach und nüchtern zu betrachten. Schließlich handelt es sich hier ganz simpel um eine gesetzliche Verordnung, die bestimmte Sachverhalte im Bereich des Emissionsschutzes regelt. 

Was genau bezeichnet 42 BImSchV?

42 BImSchV bezeichnet eine spezielle Verordnung aus dem Emissionsschutzgesetz, bei der es vorrangig um die Funktionsweise von Kühlanlagen geht. Hierbei dreht sich alles um den Energieverbrauch, das zu verwendende Kühlmittel und den Grad der Umweltbelastung, den dieses verursachen darf. Dabei handelt es sich bei der Verordnung um eine Umsetzung europäischen Rechts, wobei allerdings auch die deutsche Schutzverordnung in das Gesetzeswerk mit einfließt und entsprechend ergänzt wird.  Die Verordnung ist Bestandteil des deutschen Rechts, sodass alle Kühlanlagen sich an diesen Maßstäben orientieren müssen. Dies bedeutet, dass die Herstellung der Geräte genau nach den Vorgaben erfolgen muss, wenn das Gerät für den Markt zugelassen werden soll. Die Verordnung regelt auch, welche Maßnahmen im Fall einer Störung durchzuführen sind und wie mit den ausgetretenen Kühlmitteln zu verfahren ist.   

Besondere Abschnitte

Besondere Abschnitte der Verordnung beziehen sich auf den Betrieb von Kühltürmen oder großen Anlagen, bei denen aufgrund der hohen Emissionsgefahr besondere Vorschriften gelten. Hier sind zum Beispiel gesonderte Prüfungen vorgesehen, sodass eine Erlaubnis für den Betrieb erst nach dem Bestehen der Anforderungen erteilt wird. Das Gesetz bezieht sich auf den Betrieb von Verdunstungsanlagen und Nassabscheidern, bei denen ebenfalls besondere Vorschriften anzuwenden sind.   

Gesetzliche Umsetzung

Die Umsetzung der Verordnung erfolgt in einem gesonderten Prüfverfahren, welches jede Geräteserie durchlaufen muss. Dabei sind die Normen bei der Prüfung der Serie zu erfüllen, was im Falle einer Fehlkonstruktion dazu führen würde, dass die gesamte Serie aus dem Verkehr gezogen werden muss. Bei Großanlagen muss im Falle einer Fehlkonstruktion eine Behebung der Mängel vorgenommen werden, bis diese innerhalb der festgelegten Parameter arbeitet.   

Diese Umsetzung kostet den Betreiber natürlich Geld, was häufig dazu führt, dass nur die Mindestanforderungen erfüllt werden. In einigen Fällen ist daher von Gesetzeswegen eine technische Nachprüfung vorgesehen, bei der wiederum Fehler aufgedeckt werden können. Dieses Verfahren des Prüfens und Nachbesserns kann allerdings nicht unbegrenzt durchgeführt werden. Ab einem bestimmten Zeitpunkt wird die Anlage stillgelegt, sodass eine weitere Nutzung nur nach einem erneuten Antrag möglich ist.   

Hintergründe zur Verordnung

Die Richtewerte für den Emissionsschutz wurden zuerst im europäischen Recht in dieser Weise verankert. Davor galten für alle Länder in Europa eigene Bestimmungen, die zum Teil erheblich voneinander abwichen. Durch die gemeinsame Gesetzgebung zum Emissionsschutz wurde dieses System vereinheitlicht, sodass alle in der EU hergestellten Geräte und Systeme nun die gleichen Anforderungen erfüllen müssen.   

Die 42- BImSchV, wie sie von der Weidner Wassertechnik GmbH durchgesetzt wird, ist dabei die konkrete Umsetzung dieser Verordnungen im deutschen Gesetz. Sie bindet alle Hersteller und stellt die Regierung in die Pflicht, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen. Dies wird durch unterschiedliche Kontrollorgane gewährleistet.

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