Wie geht man bei einem Wasserschaden vor?

Viele Hausbesitzer kennen diese Probleme. Jedes Mal, wenn sie in den Keller gehen, sehen sie sich unwillkürlich die Wände und den Boden an. Gibt es Grundwasser, das durch den Boden kommt? Sind die Wände trocken oder hat sich Schimmel gebildet, der bis gestern noch nicht erkannt werden konnte? Nach dem ersten Schrecken ist der Fall klar. Es handelt sich um einen Wasserschaden. In den meisten Situationen übernimmt jetzt die zuständige Gebäudeversicherung, sofern es sich um ein Kaltwasserrohr handelt. Heizungsrohre sind hingegen in vielen Fällen nicht versichert. Doch wo befindet sich die Stelle, in der das Wasser in das Mauerwerk eintritt?

Die zuständige Versicherung verlangt zuerst eine Schadensmeldung, die telefonisch, direkt oder per Mail folgen kann. Für diesen Zweck stehen telefonische Hotlines zur Verfügung, die rund um die Uhr erreichbar sind.

Im nächsten Schritt kontaktiert der Hausbesitzer einen Installateur. Dieser überprüft den Wasserschaden, bspw. Friedrich W. Petersen. Handelt es sich jedoch um ein nicht versichertes Risiko wie aufsteigendes Grundwasser, zahlt der Eigentümer diesen Service aus eigener Tasche. Stellt der Installateur jedoch einen Versicherungsfall fest, gibt es drei Möglichkeiten.

Im ersten Fall ist die Quelle des Wasserschadens schnell lokalisiert. Die damit verbundenen Kosten bewegen sich in einem Rahmen, der von den Sachbearbeitern unverzüglich freigegeben wird.
Findet der Installateur den Schaden nicht sofort, bestellt die Versicherung einen Leckorter. Mit einem Spezialgerät sucht der Spezialist jeden Raum innerhalb des Hauses nach der schadhaften Leitung ab. Hat er diese gefunden, kommt es auf die Aufwendungen an, die zur Beseitigung des Wasserschadens erforderlich sind.

Nun wird der Installateur erneut tätig und erstellt nach einer weiteren Begehung einen Kostenvoranschlag. Diesen reicht er beim Eigentümer und der Versicherung ein. Sollte der Betrag eine Kulanzgrenze überschreiten, muss der Mitarbeiter des Versicherungsgebers einen Sachverständigen einschalten. Bei der sich nun anschließenden weiteren Begutachtung sollten sowohl der Eigentümer als auch der Installateur zugegen sein.

Schon während dieses Termins können der Sachverständige und der Installateur die weiteren Schritte planen und die vermutlichen Kosten veranschlagen. Auf der Basis des Gutachtens erstellt der Installateur einen Kostenvoranschlag, den er dem Eigentümer, der Versicherung und dem Gutachter zur weiteren Prüfung übergibt. Ist der Sachverständige mit den aufgeführten Leistungen einverstanden, gibt er sie frei. Von der Versicherung erhält der Eigentümer nun eine Kostenzusage, die sich konkret auf die Leistungen des Angebotes bezieht. Mit diesen Angaben kann er den verbindlichen Auftrag vergeben.

Neben den auszutauschenden Rohren gibt es jedoch noch weitere Schwierigkeiten. Sie bestehen im sich ausbreitenden Schimmelpilz, durch den man das eigentliche Problem erst sehen kann. Seine Beseitigung wird von einer Firma übernommen, die nicht nur den sichtbaren Schimmel beseitigt, sondern auch die dazugehörige Wand trocknet. Hierzu benötigt sie Trockner, die sie an die Hausleitung des Kunden anschließt. Die damit verbundenen Kosten werden ebenfalls von der Versicherung erstattet.

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